ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. TEILNAHME AN DER AUKTION UND ANMELDUNG

Hinweis zur Rechtsbeziehung:

Die Sunshine Hockey League ist eine Veranstaltung von Mark Thomas Kompain e.U.. Sämtliche Rechtsgeschäfte und Vertragsverhältnisse im Zusammenhang mit der Sunshine Hockey League kommen daher ausschließlich mit Mark Thomas Kompain e.U. zustande. Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden dennoch die Bezeichnung "Sunshine Hockey League" verwendet.

Für die Teilnahme an der Online-Auktion der getragenen Trikots der Sunshine Hockey League ist eine vorherige Registrierung auf unserer Website erforderlich. Die Anmeldung erfolgt einfach durch Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse und eines selbst gewählten Passworts.

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Nutzung oder falschen Angaben behalten wir uns vor, einzelne Konten zu sperren oder von der Auktion auszuschließen.

2. VERSTEIGERUNG UND ZUSCHLAG

Die Versteigerung der getragenen Trikots der Sunshine Hockey League erfolgt ausschließlich online über unsere Auktionsplattform. Änderungen im Ablauf, wie die Entfernung einzelner Artikel, die Zusammenfassung mehrerer Positionen oder kurzfristige Anpassungen im Auktionsplan, behalten wir uns ausdrücklich vor. Eine Garantie auf das tatsächliche Ausbieten aller gelisteten Positionen wird nicht übernommen.

Mit dem Zuschlag an den Höchstbietenden kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen der Sunshine Hockey League und dem Bieter zustande. Der Höchstbietende verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung des gebotenen Preises zuzüglich eventuell anfallender Gebühren und zur Abnahme des ersteigerten Trikots. Bei Geboten im Namen Dritter haftet der Bieter gemeinsam mit dem vertretenen Dritten solidarisch.

Der Zuschlag erfolgt automatisch an das zum jeweiligen Auktionsende höchste abgegebene Gebot.

Alle Auktionsobjekte werden im Namen und auf Rechnung der Sunshine Hockey League versteigert. Eine persönliche Teilnahme vor Ort ist nicht möglich. Eine Besichtigung der Objekte vorab ist nicht vorgesehen.

3. GEWÄHRLEISTUNG UND RÜCKTRITTSRECHT

Die versteigerten Trikots der Sunshine Hockey League werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Es handelt sich dabei um getragene, gebrauchte Sammlerstücke. Gebrauchsspuren sind möglich und stellen keinen Mangel dar. Eine Rückgabe oder ein Umtausch ist ausgeschlossen.

Alle Angaben zu den Auktionsgegenständen – wie Größen, Spielerzuordnung oder Zustand – erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Ein Rücktrittsrecht gemäß § 18 Abs 3 FAGG besteht nicht, da es sich um eine Online-Auktion im Sinne einer öffentlichen Versteigerung handelt.

Die Sunshine Hockey League behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, sollte ein Auktionsobjekt während der laufenden Auktion ohne eigenes Verschulden abhandenkommen (z. B. durch Verlust, Diebstahl oder berechtigte Herausgabeansprüche Dritter). In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungspflichten.

Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für gebrauchte Waren.

4. BEZAHLUNG

Der vollständige zu zahlende Betrag – bestehend aus dem Höchstgebot, einer etwaigen Auktionsgebühr sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer – wird vor Abgabe eines Gebots klar und transparent angezeigt, sodass der Bieter den Gesamtpreis vor Gebotsabgabe kennt.

Die Bezahlung des Kaufpreises ist unmittelbar nach dem Zuschlag fällig. Die Bezahlung erfolgt über die im Auktionssystem angebotenen Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte, Sofortüberweisung, etc.). Informationen zu den jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden bei jeder Auktion klar ersichtlich ausgewiesen. Eine Barzahlung vor Ort ist bei dieser Online-Versteigerung nicht vorgesehen.

Bei Nichtzahlung innerhalb der angegebenen Frist behält sich die Sunshine Hockey League das Recht vor, das betroffene Trikot erneut zur Versteigerung freizugeben oder anderweitig zu verkaufen. Der ursprüngliche Meistbietende haftet in diesem Fall für den dadurch entstandenen Schaden, hat aber keinen Anspruch auf einen möglichen Mehrerlös.

Rechnungsänderungen können ausschließlich nach vollständiger Bezahlung und Abwicklung der Bestellung vorgenommen werden.

5. ÜBERGABE, EIGENTUMSVORBEHALT, ABHOLUNG

Das Eigentum an einem ersteigerten Trikot geht erst nach vollständiger Zahlung auf den Käufer über. Eine Ausgabe oder Versendung erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang.

Die Preise verstehen sich inklusive Verpackung und Versand innerhalb Österreichs, sofern nicht anders angegeben. Für internationale Versandwünsche behalten wir uns vor, Versandkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Eine Selbstabholung ist nicht vorgesehen.

Sollte ein Käufer trotz erfolgter Zahlung die Annahme der Ware verweigern oder nicht erreichbar sein, behalten wir uns das Recht vor, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten und das Objekt erneut zu versteigern oder anderweitig zu veräußern. Der ursprüngliche Käufer haftet in diesem Fall für dadurch entstehende Mehrkosten oder Mindererlöse, sofern ihn ein Verschulden trifft.

6. UNTERNEHMERKLAUSEL

Folgende Bestimmungen gelten zusätzlich für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern im Sinne des KSchG:

Der Bieter verzichtet auf die Geltendmachung der laesio enormis (§ 934 ABGB) sowohl im Hinblick auf das Hauptgeschäft als auch auf Nebenabreden. Eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche gegenüber den Veranstaltern der Versteigerung (SHL Organisationsteam) und ihren Erfüllungsgehilfen sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verzicht auf eine Besichtigung können daraus resultierende Ansprüche wegen Sachmängeln oder Schäden nicht geltend gemacht werden.

Die ersteigerte Ware gilt mit Zuschlag als übergeben. Haftung und Gefahr – einschließlich des zufälligen Untergangs, Verlusts oder von Schäden etwa durch Transport, Lagerung, Feuer, Wasser oder Diebstahl – gehen mit diesem Zeitpunkt auf den Käufer über.

Im Falle einer Anfechtung, eines Rücktritts oder sonstigen Wegfalls des Vertrags bleibt der Anspruch auf das Aufgeld (Versteigerungsgebühr) unberührt. Der Käufer trägt in solchen Fällen alle entstandenen Kosten (z. B. Rückversand, Bearbeitung, Verpackung, Transport etc.) selbst.

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gegenüber der Sunshine Hockey League ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Klagenfurt am Wörthersee, es gilt österreichisches Recht.